Der Wahltag

Am 9. Juni 2024 sind alle Luxemburgerinnen und Luxemburger sowie in Luxemburg wohnende Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die in die Wählerverzeichnisse in Luxemburg eingetragen sind, zur Wahl der sechs Vertreterinnen und Vertreter des Großherzogtums Luxemburg im Europäischen Parlament aufgerufen.

Wenn ich mich in das Wählerverzeichnis habe eintragen lassen, erhalte ich mindestens fünf Tage vor der Wahl eine Benachrichtigung meiner Gemeindeverwaltung, in der der Wahltag und die Öffnungszeiten meines Wahllokals angegeben sind. Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Anweisungen und eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten.

Am Wahltag muss ich

  • zwischen 8 und 14 Uhr das Wahllokal der Gemeinde aufsuchen, in der ich wohne,

  • einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitbringen.

Danach muss ich mich nur noch in die Wahlkabine begeben und meine Stimme abgeben.



Briefwahl

Wenn ich mich in Luxemburg in das Wählerverzeichnis für die Europawahl habe eintragen lassen, darf ich per Briefwahl wählen.

Mein Antrag auf Briefwahl muss bei der Gemeinde, in der ich wähle, bis zu folgenden Terminen eingehen:

  • frühestens zwölf Wochen vor dem Wahltag und spätestens 25 Tage zuvor, wenn die Wahlbenachrichtigung an eine Anschrift in Luxemburg verschickt wird

  • frühestens zwölf Wochen vor dem Wahltag und spätestens 40 Tage zuvor, wenn die Wahlbenachrichtigung an eine Anschrift im Ausland verschickt wird

Ich kann meinen Antrag auf Briefwahl elektronisch über Guichet.lu oder per Post (formlos oder auf einem Vordruck, der bei der Gemeinde erhältlich ist, in der ich wohne) stellen.

Wahlverfahren

Bei der Europawahl werden sechs luxemburgische Abgeordnete gewählt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Die Parteien müssen Kandidatenlisten erstellen. Gewählt wird per Direktwahl: Ich wähle die Abgeordneten unmittelbar, d. h. ohne Wahlmänner.

Ich habe so viele Stimmen, wie Abgeordnete zu wählen sind, d. h. sechs Stimmen.

Man wählt entweder

  • ganze Listen
    Ich mache ein Kreuz (+ oder x) in dem Kästchen über einer Liste und wähle auf diese Weise alle Kandidatinnen bzw. Kandidaten dieser Liste.

Wichtig: Wenn ich ein Kreuz (+ oder x) in dem Kästchen über einer Liste gemacht habe, dann habe ich schon allen Kandidatinnen bzw. Kandidaten auf dieser Liste eine Stimme gegeben. Wenn ich meine übrigen Stimmen an Kandidatinnen bzw. Kandidaten auf derselben Liste vergeben möchte, kann ich deshalb nur noch ein zusätzliches Kreuz hinter dem jeweiligen Namen machen.Sind auf der Liste, die ich mit einem Kreuz (+ oder x) gewählt habe, weniger als sechs Kandidatinnen bzw. Kandidaten, darf ich die übrigen Stimmen frei vergeben.

Wenn ich mehr als sechs Kreuze mache (also mehr Kreuze, als Abgeordnete zu wählen sind), ist mein Stimmzettel ungültig.

 

  • oder einzelne Kandidatinnen bzw. Kandidaten
    Ich kann auch jeder Kandidatin bzw. jedem Kandidaten eine oder zwei Stimmen geben, bis insgesamt sechs Stimmen vergeben sind. Jedes Kreuz (+ oder x), das in eines der beiden Kästchen hinter dem Namen der Kandidatin bzw. des Kandidaten gesetzt wird, entspricht einer Stimme für sie bzw. ihn. In Luxemburg ist das Panaschieren erlaubt, d. h. ich kann für Kandidatinnen bzw. Kandidaten verschiedener Parteien stimmen. Dabei darf ich aber nicht mehr als sechs Stimmen vergeben.