Wenn ich nicht die Luxemburger Staatsangehörigkeit besitze, aber Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union bin, habe ich zwei Möglichkeiten, an der Europawahl teilzunehmen:

  • Entweder nehme ich an der Wahl der sechs Vertreterinnen und Vertreter des Großherzogtums Luxemburg im Europäischen Parlament teil

  • oder ich gebe meine Stimme für die Abgeordneten meines Herkunftslandes ab.

Für alle Luxemburgerinnen und Luxemburger, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, gilt Wahlpflicht.

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Um die Vertreter des Großherzogtums Luxemburg im Europäischen Parlament zu wählen (erste Möglichkeit), muss ich vier Voraussetzungen erfüllen. Ich muss

  • am Wahltag, dem 9. Juni 2024, 18 Jahre alt sein,

  • meinen Wohnsitz in Luxemburg haben und dort zum Zeitpunkt meines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (ohne Mindestaufenthaltsdauer) gewohnt haben,

  • mich bis zum 15. April 2024 um 17 Uhr in das Wählerverzeichnis eintragen lassen,

  • im Besitz der Bürgerrechte sein und darf mein Wahlrecht in Luxemburg oder in meinem Herkunftsmitgliedstaat nicht verloren haben.

2

Um an der Wahl der Abgeordneten meines Herkunftslandes teilnehmen zu können (zweite Möglichkeit), muss ich mich an die zuständigen Behörden meines Herkunftslandes oder an mein Konsulat wenden.