Es ist ganz einfach, sich ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen! Ich kann mich entweder online auf Guichet.lu eintragen lassen oder zu meiner Gemeindeverwaltung gehen.

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Erste Möglichkeit: Online-Eintragung

Ich kann mich bis zum 15. April2024 um 17 Uhr elektronisch über das Portal Guichet.lu mit meinem Luxtrust-Zertifikat eintragen lassen. Das dauert nur wenige Minuten und erspart mir den Gang zur Gemeindeverwaltung an meinem Wohnort.

Wichtig: Mein Luxtrust-Zertifikat muss aktiviert sein.
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Zweite Möglichkeit: Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Gemeindeverwaltung

Ich stelle mich bis zum 15. April 2024 um 17 Uhr bei der Gemeindeverwaltung an meinem Wohnort mit gültigen Ausweispapieren (Personalausweis bzw. Reisepass) vor. 

Wichtige Hinweise
·Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts.
·Nach der ersten Eintragung werden alle Wählerinnen und Wähler automatisch für die nächste Europawahl eingetragen, und für sie gilt Wahlpflicht. Bei einem Umzug werden sie automatisch in die Wählerverzeichnisse des neuen Wohnorts eingetragen.
·Alle ausländischen Wählerinnen und Wähler können beantragen, aus dem Wählerverzeichnis gestrichen zu werden.
·Man kann auch per Briefwahl wählen.

Achtung: Wenn Sie für die Vertreter Ihres Heimatlandes stimmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat.